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Handgemacht in Berlin seit 1990

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schröder+Schömbs Public Relations GmbH

Stand: 1. Juni 2021

  • Allgemeines
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Schröder+Schömbs Public Relations GmbH, Torstraße 107, 10119 Berlin, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) unter HRB 45908 B (nachfolgend auch: „wir“/„uns“) und ihren Kunden (nachfolgend: „Kunde“) hinsichtlich deren Beauftragung von Beratungs-, Konzeptions-, Gestaltungs-, Koordinations-, Projektmanagement- und Realisierungsleistungen; dies umfasst insbesondere die Bereiche PR- und Imagekampagnen, Veranstaltungen, Marketingkonzepte sowie Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten unsere AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf die AGB hinweisen müssen. Der Kunde und wir werden nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringen.
  3. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

  • Angebot, Vertragsgegenstand
  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Soweit nicht anders im Angebot ausgewiesen, sind wir an ein Angebot für die Dauer von 14 Tagen gebunden. Mündliche oder fernmündliche Abreden zu Leistungsinhalten, die von uns nicht ausdrücklich in Textform bestätigt werden, gelten mit Rechnungsstellung als Bestätigung.
  2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch uns maßgebend.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, werden unsere Leistungen aufgrund der zuvor vom Kunden vorzulegenden Konzeption erbracht. Diese beschreibt richtig, vollständig und abschließend den Leistungsumfang der von uns zu erbringenden Leistungen.
  4. Werden Kundenbriefings schriftlich wiedergegeben, gelten diese nach Vorlage gegenüber dem Kunden als richtige und ausschließliche Informations- und Arbeitsgrundlage, es sei denn, der Kunde hat dem unverzüglich, spätestens nach Ablauf von drei Tagen nach Zugang, schriftlich widersprochen.

  • Freigabe, Änderungen der Beauftragung
  1. Ist von uns nach Auftragserteilung eine Konzeption für zu erbringende Leistungen zu erstellen, überlassen wir dem Kunden diese zur Prüfung, um festzustellen, ob seine Wünsche und Bedürfnisse in dem Konzept abgebildet sind. Der Kunde erklärt die Freigabe des Konzepts schriftlich innerhalb einer Prüffrist von 7 Werktagen, welches damit verbindliche Grundlage für die darin die zu erbringenden Leistungen ist. Die Freigabe gilt als erklärt, wenn wir dem Kunden nach Ablauf der Prüffrist unter dem Hinweis, dass damit die Konzeption verbindlich wird, zur Freigabe auffordern und der Kunde keine Einwände vorbringt.
  2. Sofern der Kunde Auftragsbestandteile nach erfolgter Beauftragung ändern möchte, ist hierfür unsere Zustimmung erforderlich. Wir sind verpflichtet, Änderungen zuzustimmen, sofern die Ausführung im Rahmen der vereinbarten Leistungszeit möglich ist und der durch die Auftragsänderung entstehende Mehraufwand zumutbar ist. Wir behalten uns hierfür eine angemessene Zeit vor, in der wir die Auswirkungen der Auftragsänderungen auf Termineinhaltung und Kostenkalkulation prüfen können. Im Falle der Zustimmung sind wir berechtigt, eine der Änderung angemessene Anpassung der Vergütung zu verlangen.
  3. Auftragsänderungen müssen durch den Kunden grundsätzlich schriftlich erfolgen und sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

  • Auftragsausführung

Wir sind grundsätzlich berechtigt, im Rahmen der erteilten Aufträge Leistungen durch drittbeauftragte Unternehmen ausführen zu lassen. Die Kosten für die Beauftragung einschließlich etwaiger Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) sind vom Kunden zu tragen oder zu erstatten, wenn  solche Kosten von uns verauslagt werden.

  • Preise/Zahlungsbedingungen
  1. Die Preisangaben sind Nettopreisangaben und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Unsere Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag und verstehen sich zuzüglich erforderlicher Kurier-, Reise- und Übernachtungskosten; diese Kosten werden gesondert berechnet.
  2. Zahlungen sind ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung sofort fällig. Sie werden stets auf die älteste noch offenstehende Rechnung verrechnet.

  • Leistungszeit, Leistungsabwicklung
  1. Fristen für Lieferungen und Leistungen gelten nur dann mit dem Kunden als verbindlich vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
  3. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind, daran gehindert werden, die Leistung zu erbringen. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem wir auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden warten.
  4. Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Pandemien, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Parteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
  5. Sofern wir in Verzug geraten sind, haften wir ausschließlich für solche Schäden, die auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unsererseits zurückzuführen sind.

  • Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Zur Vertragsdurchführung wird der Kunde erforderliche Unterlagen, Materialien, Inhalte und Informationen, wie Daten, bewegte und unbewegte Bilder, Illustrationen, Grafiken, Logos, korrekturgelesene Texte etc. gemäß näherer Spezifikation digital in zu vereinbarenden Formaten und Qualitäten unverzüglich und vollständig übergeben; stellt der Kunde uns dies nicht in der vereinbarten Form und Qualität bereit, wird entsprechender Mehraufwand gesondert berechnet.
  2. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Bereitstellungen nach Ziffer 7.1 frei von Rechten Dritter sind und stellt uns insoweit von sämtlichen in diesem Zusammenhang entstehenden Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
  3. Sofern Auftragsausführungen beim Kunden durchzuführen sind, wird uns der Kunde die erforderlichen Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.
  4. Im Übrigen wird der Kunde sämtliche zur Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen schaffen. Sofern der Kunde diesen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nachkommt, sind wir zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
  5. Der Kunde wird für die Dauer der von uns zu erbringenden Leistungsausführungen einen entsprechend qualifizierten Ansprechpartner für sämtliche, das beauftragte Projekt betreffende Fragen benennen, der uns gegenüber in sämtlichen Vertragsangelegenheiten, insbesondere auch zur Vertragsanpassung, entscheidungsberechtigt ist.

  • Kündigung
  1. Der Kunde ist berechtigt, beauftragte Leistungen jederzeit zu kündigen. Kündigt der Kunde das Auftragsverhältnis vorzeitig ordentlich oder kündigt er außerordentlich aus einem wichtigen Grund, den wir nicht zu vertreten haben, steht uns das Recht zu, bereits erbrachte Leistungen vollumfänglich abzurechnen und für nicht erbrachte Leistungen die vereinbarte Vergütung zu fordern, jedoch abzüglich infolge der Vertragsbeendigung ersparte Aufwendungen. Bezüglich der noch nicht erbrachten Leistungen sind wir alternativ berechtigt, statt einer konkreten Berechnung der Vergütung eine Vergütungspauschale von 15 % auf die anteiligen, nicht erbrachten Leistungen geltend zu machen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, nachzuweisen, dass uns geringere Aufwendungen entstanden sind.
  2. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

  • Abnahme

Erbringen wir gegenüber unserem Kunden abnahmefähige Leistungen oder ist eine solche vereinbart, wird der Kunde unverzüglich nach Fertigstellung der Leistung die Abnahme erklären. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 8 Kalendertagen nach Vorlage der Leistung erhebliche der Abnahme entgegenstehende Mängel schriftlich beanstandet hat, gilt die erbrachte Leistung als abgenommen.

  • Gewährleistung/Haftung
  1. Wir werden eventuelle Fehler erbrachter Leistungen unverzüglich nachbessern. Eine Minderung des Entgeltes oder die Durchführung einer Ersatzvornahme durch den Kunden sind nur dann möglich, wenn wir eine Fehlerbeseitigung trotz Fälligkeit des Mängelbeseitigungsanspruches ablehnen oder mindestens zwei Nachbesserungsversuche gescheitert sind.

  1. Wir haften dem Kunden auf Schadensersatz nur im Falle grober Fahrlässigkeit, Vorsatzes und sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Eine „Kardinalpflicht“ und „wesentliche Vertragspflichten“ sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei fahrlässig begangener Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, soweit wir für eine Vertragsverletzung durch beauftragte Subunternehmer einzustehen haben. Für alle Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit darstellen, haften wir unbeschränkt.
  2. Wir stellen sicher, dass die von uns erbrachten Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und keinerlei Drittrechte die vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen werden.
  3. Die Parteien sind verpflichtet, den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen sie Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten oder wegen Wettbewerbsverstößen geltend gemacht werden. Sie haben bei Auseinandersetzungen mit Dritten im Einvernehmen miteinander zu handeln.
  4. Wir haften nicht für Maßnahmen, die vom Kunden vorgeschlagen werden und gegen die von uns gegenüber dem Kunden Bedenken vorgetragen werden. Die letztendliche Entscheidung und die damit verbundene Haftung liegen dann beim Kunden.

  • Eigentumsvorbehalt

Das von uns gelieferte Auftragsergebnis und entsprechende Nutzungsrechte daran bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenstehender oder noch entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung gleich welcher Art und Rechtsgrundes mit dem Kunden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

  • Nutzungs- und Verwertungsrechte, Urheberrechtsvermerk
  1. Der Kunde erhält an unseren Leistungen für den vertraglich vereinbarten Zweck nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungs- und Verwertungsrechte unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Vergütung der beauftragten Leistung. Die Anwendung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gilt auch dann zwischen dem Kunden und uns, sofern die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe gemäß § 2 UrhG bei von uns erbrachten Leistungen nicht gegeben ist. Über den Umfang der Nutzung der Leistungsergebnisse steht uns gegenüber dem Kunden ein Auskunftsrecht zu.
  2. An den dem Kunden vorgestellten Präsentationen, Ideen oder Konzepten, die nicht Gegenstand vergüteter Leistungen bzw. Auftragsergebnissen sind,  stehen dem Kunden keinerlei Nutzungs- und Verwertungsrechte zu.
  3. Wir sind berechtigt, eine Kopie des Leistungsergebnisses für Archivzwecke zu behalten und dieses als Referenzprojekt unter Angabe des Kunden gegenüber Dritten zu benennen. Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen für den Kunden schutzrechtsfähige Leistungen oder Teilleistungen entwickeln, steht uns das Recht auf Urhebernennung zu. Wir sind insoweit berechtigt, nach Absprache mit dem Kunden einen Urhebervermerk in marktüblicher Form und Gestaltung auf dem Leistungsergebnis anzubringen.

  • Datenschutz
  1. Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  2. Soweit wir in Kontakt mit personenbezogenen Daten des Kunden kommen, ist der vorherige Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) erforderlich. In diesem Fall stellen wir dem Kunden eine solche Vereinbarung zur Verfügung. Wir werden personenbezogene Daten i.S.d. der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in jedem Fall nur im Rahmen der Weisung des Kunden verarbeiten. Der Kunde bleibt in jedem Fall verantwortliche Stelle für die im Rahmen der Vertragserfüllung von uns etwaig verarbeiteten personenbezogenen Daten. Für die Zulässigkeit der weisungsgemäß durchgeführten Datenverarbeitung bleibt ausschließlich der Kunde verantwortlich.

  • Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden und als vertraulich bezeichneten Informationen und Unterlagen geheim zu halten. Die Parteien verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
  1. Bis zur vollständigen Begleichung der uns zustehenden Vergütung sind wir berechtigt, sämtliche uns überlassenen Unterlagen zurückzubehalten.
  2. Zu einer Aufrechnung mit Gegenforderungen ist unser Kunde nur berechtigt, sofern diese Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt worden sind oder von uns unstrittig anerkannt wurden. Die gleichen Voraussetzungen gelten für die Geltendmachung etwaiger Zurückbehaltungsrechte.

  • Sonstiges
  1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt, soweit gesetzlich zulässig, Berlin als Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Schröder+Schömbs Public Relations GmbH.
  2. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie der in den vorliegenden Bedingungen getroffenen Regelungen bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Die Parteien vereinbaren, dass die Übermittlung durch Telefax und E-Mail dem Schriftformerfordernis entspricht, sofern ihr Zugang nachgewiesen werden kann.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlichen Ziel dieser Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.